Elektrizitätsgenossenschaft für Wittmund eG

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.

Kernstück des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung für Strom. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wird aufgeteilt auf der Netzseite in eine Anschlusspflicht (NAV) und auf der Belieferungsseite in eine Grundversorgungspflicht (GVV).

Unsere "Allgemeinen Tarife" heißen nun "Grundversorgungstarife" und gelten für alle Haushalts- und Kleingewerbekunden ohne Sondervertrag.

 

Darüber hinaus ist im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt und wird angewandt, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Strom ohne Liefervertrag bezieht. Die Ersatzversorgung wird zu den Konditionen und Preisen der Grundversorgungstarife abgerechnet.

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