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09.03.2021

Förderungen für Ladelösungen in Privathaushalten und Unternehmen

Für Privathaushalte:
Sie spielen mit dem Gedanken sich eine Wallbox (Ladestation) für Ihr Elektroauto anzuschaffen? Dann ist nun der richtige Zeitpunkt für die Anschaffung! Seit Ende November 2020 haben Sie die Möglichkeit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Zuschuss in Höhe von 900,00 € pro Ladepunkt für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden zu beantragen. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sowie die Antragstellung finden Sie hier.

Für Unternehmen:
Interessieren Sie sich für den Aufbau einer mehrplatzfähigen Ladeinfrastruktur in Ihrem Unternehmen? Dann zögern Sie nicht! Denn bis zum 31. März 2021 (Frist abgelaufen) können Unternehmen Förderungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie für deren Betrieb benötigte Ladeinfrastruktur vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Anspruch nehmen. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 %. Bei kommunalen Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Die Voraussetzungen und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.

 

Egal ob Unternehmer oder Privatperson – Die EG Wittmund plant für Sie die optimale Ladelösung entsprechend Ihrer Bedürfnisse und angepasst auf Ihren Standort. Wichtig ist, dass Sie, bevor es an die Umsetzung geht, den Förderantrag einreichen. Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, kümmern wir uns in Ihrem Auftrag um die Anschaffung sowie die fachgerechte Installation der geplanten Ladelösung.

Wir beraten Sie gerne persönlich in unserem Kundencenter Am Markt 16 in Wittmund, telefonisch unter 04462 / 20 66 0 oder per E-Mail unter info_at_eg-wittmund.de.