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Störungshilfe:
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Mitglied in unserer Genossenschaft

Als Genossenschaft wird die EG Wittmund seit der Gründung von ihren Mitgliedern getragen. War es seinerzeit eine Zweckgemeinschaft, bieten sich jedoch auch heute noch umfangreiche Vorteile für Sie, Mitglied in diesem traditionsreichen Zusammenschluss von Privatleuten, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen zu werden. Alle Kunden der Energiegenossenschaft können, unter der Voraussetzung, dass sie mit leitungsgebundener Energie durch die EG Wittmund beliefert werden, Mitglied bei der EG Wittmund werden. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt unbürokratisch. Sie füllen nur die Beitrittserklärung aus. Nach dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung erfolgt die Zulassung durch den Vorstand (§3 Satzung). Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung der Zulassung.

Es ist keine Einlage erforderlich. Der Geschäftsanteil erhöht sich automatisch durch die Zuführung der jährlichen Rückvergütung. Sobald dadurch der Pflichtbetrag von 60,00 Euro eingezahlt ist, wird ein Teil der Rückvergütung dem Geschäftsanteil zugeführt, der andere Teil wird bis Jahresende auf Ihr uns bekanntes Konto überwiesen. Ein Geschäftsanteil ist erfüllt, wenn 600,00 Euro durch die Rückvergütungen angespart sind. Ein Mitglied kann sich mit höchstens 10 Geschäftsanteilen beteiligen.

Der Energiegenossenschaft gehören rund 3.000 Mitglieder mit über 3.800 Geschäftsanteilen an. 

Die ältesten Mitglieder der Genossenschaft wurden bereits 1923 aufgenommen, wovon noch heute die Wittmunder Klinkerwerke und die Evangelische Kirche Mitglied sind. Jährlich beantragen rund 125 Stromabnehmer die Aufnahme als Mitglied in die Genossenschaft.

 

Werden Sie noch heute Mitglied der EG Wittmund und profitieren Sie von der genossenschaftlichen Rückvergütung für Strom und Gas!

Des Weiteren können Sie als Mitglied auf der jährlichen Generalversammlung das genossenschaftliche Handeln mitbestimmen und direkten Einfluss nehmen.

Hier gelangen Sie zu der Satzung.