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Unser Netz

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Netz der EG Wittmund.

Netzanschluss

Hier erhalten Sie allgemeine vertragliche Bedingungen für die Energieversorgung in unserem Versorgungsgebiet und die technischen Mindestanforderungen:

Auftrag Strom Netzanschluss

Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der EG Wittmund bei Neubauten / Neuanschluss sowie Fertigmeldung / Inbetriebsetzung.

Anmeldung Niederspannungsnetz

Anmeldung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge im Netzgebiet der EG Wittmund

Anmeldeformular Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Formular zur Gasteintragung in das Elektro Installateur-Verzeichnis der Energiegenossenschaft für Wittmund eG

Formular Gasteintragung Elektro Installateur-Verzeichnis

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ergänzende Bedingungen

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) - Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Netz der Niederspannung gelten im Netzgebiet der EG Wittmund die entsprechenden Bedingungen der NAV.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
Beiblatt zu den technischen Abschlussbedingungen
Kundeninformationen
Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Verteilnetz Strom der EG Wittmund für Anlagen von mehr als 100 kW bis 2.000 kW

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements

Vertragsanpassungsmöglichkeit nach § 115 EnWG

Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer Laufzeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bleiben unberührt. Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

Netzzugang

Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz.

Information Beschluss

Information über die Umsetzung des Beschlusses BK6-06-009 zur Darstellung der Geschäftsprozesse zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (GPKE) in den IT-Systemen der Energiegenossenschaft für Wittmund eG (Netz).

Auf der Internetseite unseres Dienstleisters EVU Assist GmbH finden Sie unseren aktuellen Lieferantenrahmenvertrag, Messstellenrahmenvertrag und dazugehörige Anlagen:

  • Lieferantenrahmenvertrag

  • EDI-Vereinbarung

  • Messstellenrahmenvertrag

Netzentgelte

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2025
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2024

Messstellenbetrieb

Preisblatt Messstellenbetrieb 2025

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S.1 der StromNEV

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 S. 1 der Stromnetzentgeltvereinbarung (atypische Netznutzung) wird die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts angeboten. Zur Prüfung der Voraussetzungen wenden sich Letztverbraucher bitte an uns. 

Referenzpreisblatt & Mindestanforderungen

Referenzpreisblatt nach §18 Abs.2 StromNEV
Technische Mindestanforderungen TMA
Mindestanf. Datenumfang u. Qualität

Prozesse und Datenformate im Online-Portal (OZM)

Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Bundesnetzagentur (BK 6, Az: BK6-06-009) zur Festlegung der Geschäftsprozesse und Datenformate in der Elektrizitätswirtschaft (GPKE).

Die Bundesnetzagentur hat die Forderung aufgestellt, dass ab Oktober 2010 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate von den Netzbetreibern verwendet werden müssen.

Es soll so Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf den Umfang und den Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, den Aufwand des Informationszugriffs und der Prozessabwicklung gewährleistet werden.

Dafür hat die EG Wittmund eG ein Online-Portal (OZM) geschaffen, um allen Lieferanten exakt dieselben Möglichkeiten anbieten zu können wie dem assoziierten Vertrieb. Lieferanten können über einen Citrix-Zugang auf ihre netzrelevanten Kunden- und Vertragsdaten zugreifen. So können Daten gemäß den Prozessen der GPKE direkt erfasst und anschließend angezeigt werden. Der hier beschriebene Online-Zugriff gewährleistet so Gleichbehandlung bzgl. des Umfangs der Informationsbereitstellung und des Zeitpunktes der Informationsbereitstellung.

2024

lfd. Nr. 10 - StromNZV § 12 Abs. 3 Satz 3
lfd. Nr. 11 - StromNZV § 13 Abs. 3 Satz 5
lfd. Nr. 22 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 1 MSNS
lfd. Nr. 22 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 1 NS
lfd. Nr. 23 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 2 MSNS
lfd. Nr. 23 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 2 NS
lfd. Nr. 24 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 3 NS
lfd. Nr. 24 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 3 Summe NV
lfd. Nr. 25 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 4 FP
lfd. Nr. 25 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 4 RLK
lfd. Nr. 26 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 5 MSNS
lfd. Nr. 26 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 5 NS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 EIN MSNS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 EIN NS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS HSMS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS MS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS MSNS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS NS
Veröffentlichungspflichten EG Wittmund eG GJ 2024

2023

lfd. Nr. 11 - StromNZV § 13 Abs. 3 Satz 5
lfd. Nr. 10 - StromNZV § 12 Abs. 3 Satz 3
lfd. Nr. 22 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 1 MSNS
lfd. Nr. 22 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 1 NS
lfd. Nr. 23 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 2 MSNS
lfd. Nr. 23 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 2 NS
lfd. Nr. 24 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 3 NS
lfd. Nr. 24 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 3 Summe NV
lfd. Nr. 25 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 4 FP
lfd. Nr. 25 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 4 RLK
lfd. Nr. 26 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 5 MSNS
lfd. Nr. 26 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 5 NS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 EIN MSNS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 EIN NS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS HSMS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS MS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS MSNS
lfd. Nr. 27 - EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 RS NS
Veröffentlichungspflichten EG Wittmund eG GJ 2023

Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Hochlastzeitfenster

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV können Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt beantragen.

Wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, ist der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzengelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.

Die Energiegenossenschaft für Wittmund eG hat gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Hochlastzeitfenster für die Niederspannungsebene und für die vier Jahreszeiten ermittelt und stellt das Hochlastzeitfenster im nachfolgenden PDF-Dokument zur Verfügung.

Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

Hochlastzeitfenster 2024
Hochlastzeitfenster 2025

Einspeisungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die Energiegenossenschaft ist als Betreiber eines Stromverteilnetzes nach § 77 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 verpflichtet, Angaben zur Jahresabrechnung für regenerativ erzeugten Strom aus unterschiedlichen Quellen zu veröffentlichen.

Bei der bundesweiten Ausgleichsregelung wird dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Gesamtvergütung abzüglich der vermiedenen Netzentgelte in Rechnung gestellt. Die Zahlen geben die testierte Jahresabrechnung mit Stand 31. Dezember 2014 wieder, wie sie dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet wurden.

Die anliegende Liste zeigt die nach EEG geförderten Einspeisungen in das Stromverteilnetz der EG Wittmund eG an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütungen im Jahr 2014.

Bericht nach § 77 Abs. 1, Nr. 2 EEG 2014
Liste Vergütungen je Anlagenbetreiber

Gesetzliche Grundlagen

Stromnetzentgeltverordnung
Stromnetzzugangsverordnung StromNZV
Stromsteuergesetz StromStG
Stromgrundversorgungsordnung
Niederspannungsanschlussverordnung NAV
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz KWKG
Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Energiewirtschaftsgesetz

Grundversorgung Elektrizität

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, dass die Aufgaben der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der EG Wittmund ist die EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund.

Feststellung des Grundversorgers gem. §36 Abs.2 EnWG

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum  01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität beliefert.

Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre, ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027, ist die EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund.

Feststellung des Grundversorgers gem. §36 Abs.2 EnWG

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum  01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität beliefert.

Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre, ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027, ist die EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund.

Grundversorger der vergangenen Jahre:

  • 2022 bis 2024: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund

  • 2019 bis 2021: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund

  • 2015 bis 2018: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund

  • 2012 bis 2014: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund

  • 2009 bis 2011: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund

  • 2006 bis 2008: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund

Bedingungen und Preise Grund- und Ersatzversorgung:

Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der EG Wittmund eG im Niederspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.

Die Preise und Bedingungen der EG Wittmund eG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung basieren auf dem Tarif der EG Wittmund eG für die Versorgung mit Elektrizität Energie in Niederspannung.