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Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung Elektrizität

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, dass die Aufgaben der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der EG Wittmund ist die EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund.

 

Feststellung des Grundversorgers gem. §36 Abs.2 EnWG

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum  01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität beliefert.

Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre, ab 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024, ist die EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund.

 

Grundversorger der vergangenen Jahre:

  • 2019 bis 2021: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund
  • 2015 bis 2018: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund
  • 2012 bis 2014: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund
  • 2009 bis 2011: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund
  • 2006 bis 2008: EG Wittmund eG, Am Markt 16 in Wittmund


Bedingungen und Preise Grund- und Ersatzversorgung:

Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der EG Wittmund eG im Niederspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.

Die Preise und Bedingungen der EG Wittmund eG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung basieren auf dem Tarif der EG Wittmund eG für die Versorgung mit Elektrizität Energie in Niederspannung.