Allgemeine Ladevertragsbedingungen

Stand 12.09.2025

1. Leistungen

1.1 Der Ladepunktbetreiber räumt dem Mobilitätskunden den Zugang und die Nutzung an öffentlich zugänglichen Ladepunkten inkl. der Belieferung mit Strom zum Zwecke des Aufladens seines Elektrofahrzeugs ein, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit dem Ladepunkt verbunden hat. Der Vertrag dient der einmaligen Strombelieferung im Rahmen eines Ad-Hoc-Ladevorgangs.

1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Nutzer einer Ladesäule hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Der Nutzer hat das Ladekabel sowie Steckvorrichtungen vor der Nutzung auf sichtbare Beschädigungen (z. B. Knicke, Risse, Blankstellen) zu prüfen. Bei erkennbaren Mängeln darf das Kabel nicht verwendet werden. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein.

1.3 Der Kunde kann den Ladevorgang jederzeit beenden. Der Ladevorgang endet mit Entnahme des Ladekabels. Die Abrechnung kann einen Startpreis, die Dauer des Ladevorgangs sowie die geladene Strommenge umfassen. Die jeweils aktuellen Preise und Tarifbedingungen sowie Informationen zur Nutzung der Ladesäulen sind online unter www.eg-wittmund.de/produkte/e-mobilitat/offentliche-ladesaulen abrufbar und zusätzlich an der Ladesäule einsehbar.

1.4 Der Ladepunktbetreiber verwendet an den Ladesäulen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2-freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.

1.5 Wichtiger Hinweis: Gem. Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig. Bei der einphasigen Nutzung des Fahrzeugstroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung darf die Bemessungsscheinleistung mit maximal 20 A nicht überschritten werden.


2. Anzeige des Messergebnisses und Abrechnung

Das Messergebnis wird dem Kunden nach Ende des Ladevorgangs auf dem Display der Ladesäule angezeigt. Zusätzlich ist ein Abruf der Messwerte per Webzugang zeitnah möglich. Bei Zahlung mit Bankkarte erfolgt ein Nachweis über den Umsatz im Verwendungszweck der Kartenabrechnung.

 

3. Datenschutz

Der Ladepunktbetreiber oder beauftragte Dienstleister verarbeiten die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.eg-wittmund.de/datenschutz

 

4. Gerichtstand

Ist der Kunde Kaufmann und besteht kein ausschließlicher Gerichtsstand, gilt der Sitz des Ladepunktbetreibers als Gerichtsstand.

 

5. Leistungsbefreiung bei Störungen

Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Ladepunktbetreiber von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt ebenfalls bei technischen Störungen des Ladepunktes sowie bei physischer Nichterreichbarkeit durch temporäre Absperrungen.

 

6. Haftung

6.1 Der Ladepunktbetreiber haftet in den Fällen der Ziffer 5. nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen kann der Kunde nur gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt der Ladepunktbetreiber auf Anfrage mit.

6.2 Die Parteien haften gegenseitig, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung von Personen oder wesentlicher Vertragspflichten handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.4 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz ist ausgeschlossen. Für Personenschäden bleibt die Haftung bestehen. Dieser Ausschluss gilt nicht im Verkehr mit Verbrauchern.

6.5 Die Vereinbarungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien.

 

7. Vertragspartner

Ladepunktbetreiber: Energiegenossenschaft für Wittmund eG, Am Markt 16, 26409 Wittmund, eingetragen beim Amtsgericht Aurich im Genossenschaftsregister Nr. 245.

Hinweis: Mit der Nutzung der Ladesäule erkennt der Kunde die Allgemeinen Ladevertragsbedingungen an. Der Vertrag wird mit Beginn des Ladevorgangs wirksam. Da es sich um eine Stromlieferung zur sofortigen Nutzung handelt, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), sofern der Ladevorgang vollständig erbracht wurde.